Info zu Coronavirus (SARS-CoV-2)
Bei berechtigten Verdachtsfällen führe ich nach telefonischer vorheriger Anmeldung Abstriche durch. Bitte suchen Sie die Praxis nicht ohne Voranmeldung auf!
Für Abstriche ist das Anlegen von Schutzkleidung erforderlich, daher erhalten Sie einen speziellen Termine außerhalb des regulären Sprechstundenbetriebs.
Das Ergebnis liegt in der Regel nach 48 Stunden vor.
Abrechnung eines Abstrichs wegen Covid-19 für Privatpatienten
Als Privatärztin bin ich berechtigt, Abstriche bei Patienten durchzuführen, wenn sie die Symptome einer Erkrankung der oberen Atemwege haben. Die Kosten hierfür trägt grundsätzlich die private Krankenversicherung des Patienten.
Sofern Sie als Privatpatient einen sog. Berechtigungsschein vorlegen oder Kontaktperson zu einem an Covid 19 Erkrankten waren, übernimmt das Land Baden-Württemberg oder eine entsprechende Körperschaft die Kosten für diesen Abstrich. Auf dieser Grundlage darf ich leider nicht tätig werden, es sei denn, Sie als Patient übernehmen die Kosten des Abstrichs in Höhe von EUR 147,48 (ohne weitere Beratung) persönlich.